Förderung & Zuschüsse bei der Fassadensanierung
Reine Fassadenpflege wird in der Regel nicht gefördert. Bei Dämmmaßnahmen kann es anders sein. Wir geben einen allgemeinen Überblick.
Reiner Anstrich, Reinigung und Putzreparatur werden in der Regel nicht gefördert. Wird die Fassade gedämmt, können Bundesprogramme unter Voraussetzungen in Frage kommen. Handwerkerleistungen sind nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigungsfähig.
Was meist nicht gefördert wird
Anstrich, Reinigung und reine Putzreparatur sind üblicherweise keine Fördermaßnahmen.
Wann Förderung möglich sein kann
Wird die Fassade im Zuge einer Sanierung gedämmt, können Bundesprogramme (zum Beispiel über BAFA und KfW) unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen. Auch eine Energieberatung kann Voraussetzung oder Bonus sein. Mehr zum Thema Dämmung finden Sie auf daemmung-gurus.de.
Wichtig bei der Reihenfolge
Anträge sind häufig vor der Beauftragung zu stellen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen der Förderstelle, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; wir nennen deshalb bewusst keine festen Beträge.
Häufige Fragen
Wird ein Fassadenanstrich gefördert?
In der Regel nicht. Steuerlich können Arbeitskosten unter Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Häufig vor der Beauftragung. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen der Förderstelle, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
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